Die Betty....




Hier kann sich jeder User kurz vorstellen.

Die Betty....

Beitragvon SuperBunny » Fr 8. Feb 2013, 04:24

Hallo Quad-Freunde,

ich will mich kurz vorstellen:

Also, ich bin die Betty, 29 Jahre jung, arbeite beim Verkehrsamt Bremerhaven......

.......und habe mich eigentlich hier nur angemeldet um meinen Senf zum Thema "Kennzeichengröße" dazu zu geben.
Wer ein kleines Kennzeichen will, der muss seit 01.11.12 eigentlich nicht mehr lange diskutieren auf der Zulassungsstelle.
In der Realität sieht es aber leider so aus, dass die Kollegen vieler Zulassungsstellen noch gar nicht informiert wurden.

Da ich selbst auch ein ATV fahre, regt es mich jedes Mal tierisch auf wenn ich lesen muss, dass das verkleinerte Kennzeichen (Breite max. 255mm, Höhe 130mm) für LoF-Quads verweigert wurde - und noch schlimmer, wenn das einfach aus Unwissenheit so hingenommen wird.

Da ich hier keine PDF-Dateien hochladen darf (warum eigentlich nicht?), entnehmt Ihr bitte den Text meinem entsprechenden Beitrag.

Liebe Grüße
Betty
Zuletzt geändert von SuperBunny am Sa 9. Feb 2013, 10:33, insgesamt 1-mal geändert.
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von Anzeige » Fr 8. Feb 2013, 04:24

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Re: Die Betty....

Beitragvon nick.67 » Fr 8. Feb 2013, 07:47

Hallo Betty,willkommen bei uns im Forum!
Schon das alles mal von der ,,andere Seite,, zu hören :-)
Ich glaube das wird immer ein Thema bleiben,
Viele nehmen das einfach so hin und sind froh das die ihren fahrzeuge angemeldet
bekommen.Danke für den Tip mit den Kennzeichen!
Vielleicht hast du mal lust auf ein Stammtischtreffen vorbei zu schauen?
Und sonst natürlich auf unser Treffen dies Jahr :D
Gruss Nick.
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Re: Die Betty....

Beitragvon Quadkiller » Fr 8. Feb 2013, 13:42

Moin, moin Betty,

herzlich wilkommen auch von meiner Seite. Danke für den Beitrag. Könntest du vielleicht noch die geltenden Richtlinien, die ab dem 01.11.2012 für diese Fahrzeuge gelten, hier veröffentlichen. Dann hat man noch mehr in der Hand ;) . Danke im Voraus.

Vielleicht sieht man sich ja auf einem unserer Stammtische oder sogar beim 2. Treffen Quadclub - Oste - Hamme.

Gruß
Quadkiller
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Re: Die Betty....

Beitragvon SuperBunny » Fr 8. Feb 2013, 15:23

Quadkiller hat geschrieben:Moin, moin Betty,

herzlich wilkommen auch von meiner Seite. Danke für den Beitrag. Könntest du vielleicht noch die geltenden Richtlinien, die ab dem 01.11.2012 für diese Fahrzeuge gelten, hier veröffentlichen. Dann hat man noch mehr in der Hand ;) . Danke im Voraus.

Vielleicht sieht man sich ja auf einem unserer Stammtische oder sogar beim 2. Treffen Quadclub - Oste - Hamme.

Gruß
Quadkiller


Hallo Quadkiller,

.......dass mit in Kraft treten der 1. Verordnung zur Änderung der FZV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum
01.11.2012 verkleinerte zweizeilige Kennzeichen auch für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h für zulässig erklärt wurden.

Demnach dürfen seit dem 01.11.2012 auch an kraftradähnlichen Vierradkraftfahrzeugen, welche
hinsichtlich der Fahrzeugklasse als lof Zugmaschine eingestuft sind, verkleinerte zweizeilige
Kennzeichen zugeteilt werden. Eine zusätzliche Ausnahmeentscheidung ist dabei nicht geboten.

Rechtsgrundlage hierzu stellt die Änderung der Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 1 Satz 2 zur FZV dar,
wonach verkleinerte zweizeilige Kennzeichen Leichtkrafträdern sowie Fahrzeugen nach § 10 Abs.
6 Nr. 3 zugeteilt werden dürfen. Die bisherige Geschwindigkeitsbeschränkung der Zugmaschinen
und Anhänger (< 40 km/h)
in der bis zum 31.10.2012 geltenden Fassung der Anlage 4 Abschnitt 1
Nr. 1 Satz 2 zur FZV ist nicht mehr von Belang.

Gemäß § 10 Abs. 6 Nr. 3 FZV gelten als Fahrzeuge nach Maßgabe der Richtlinie 2003/37/EG
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen
auswechselbaren Maschinen.

Laut der amtlichen Begründung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (Drucksache 371/12) ist es dabei nicht von Bedeutung, ob die
Zugmaschinen ausschließlich als lof Zugmaschinen klassifiziert worden sind.

Diese Neuregelung infolge Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gilt allerdings
nicht für kraftradähnliche Vierradfahrzeuge, welche als Personenkraftwagen offen (Fahrzeugklasse
und Aufbau ohne Emissionsverschlüsselung 01 0100) bzw. als vierrädriges Kraftfahrzeug zur
Personen- bzw. Güterbeförderung (Fahrzeugklasse und Aufbau ohne Emissionsverschlüsselung
26 0400 bzw. 26 1400 bzw. gemäß EU-Fahrzeugklasse L7e) eingestuft sind.

Quelle:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Abteilung Wirtschaft und Verkehr
Zuletzt geändert von SuperBunny am Mo 11. Feb 2013, 21:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Die Betty....

Beitragvon Quadkiller » Fr 8. Feb 2013, 17:56

Herzlichen Dank und

Memo an mich: "Wer lesen kann ist klar im Vorteil" :lol:
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Re: Die Betty....

Beitragvon Supermoto-Ralf » Sa 9. Feb 2013, 00:19

Hallo Betty....
ich habe mal ne Frage, stimmt es das die Zulassunsstellen keine kürzeren Schilder mehr für PKWs ausgeben dürfen?
Zumindest weigert sich der Landkreis ROW dagegen.....
Gruss Ralf
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Re: Die Betty....

Beitragvon SuperBunny » Sa 9. Feb 2013, 03:36

Quadkiller hat geschrieben:Herzlichen Dank und

Memo an mich: "Wer lesen kann ist klar im Vorteil" :lol:


Och, ich hätte es dir zur Not auch vorgelesen.
Das hättest du aber ja nicht gewusst, weil du das hier dann ja auch nicht lesen könntest :D :D :D
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Re: Die Betty....

Beitragvon SuperBunny » Sa 9. Feb 2013, 06:52

Supermoto-Ralf hat geschrieben:Hallo Betty....
ich habe mal ne Frage, stimmt es das die Zulassunsstellen keine kürzeren Schilder mehr für PKWs ausgeben dürfen?
Zumindest weigert sich der Landkreis ROW dagegen.....
Gruss Ralf



Eine Mindestbreite der Schilder ist nicht vorgeschrieben, sofern alle jeweiligen Maße und Abstände eingehalten werden.
Die Höchstbreiten sind festgelegt.

H C 12 lässt sich also auf ein 380 mm breites, einzeiliges Schild prägen.

Der LK ROW vergibt aber bei "normalen" einzeiligen Pkw-Kennzeichen mindestens 7 Stellen.
Also zum Beispiel ROW Y 123 oder ROW XY 12, was ein Schild in 520 mm Breite erforderlich macht.

In BRV sind (derzeit noch) 1 Zwischenbuchstabe und 1 Zahl möglich.

Maximal sind (bundesweit) insgesamt 8 Stellen zulässig.

ABER z.B. das verkleinerte Kennzeichen (LoF/LKrad) gibt es in 255 mm (Größtmaß lt. FZV) UND in 240 mm Breite.
Viele Zulassungsstellen lehnen es jedoch rigoros ab, die 240er Schilder zu stempeln, obwohl diese ein DIN-Prüfzeichen haben.
Fragt mich aber bitte nicht warum!! I
Ich weiß es nicht!!!! Ich bin doof!!!! :D :D :D :D :D
Zuletzt geändert von SuperBunny am Mo 11. Feb 2013, 07:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Die Betty....

Beitragvon Bieber » Sa 9. Feb 2013, 08:10

Nee, wat schön, eine Fachfrau an unserer Seite.
Herzlich willkommen und blieb uns lange erhalten, wir brauchen dich bestimmt noch oft :D :!:
Der Bieber spricht:
So sehet denn,
es wird der Tag kommen,
wo Schlamm eure Leiber und Karren bedeckt.
Und Sauberkeit wird vergangen sein.
Und höret das Wehklagen der metallenen Pferde,
wie sie jagen über Stock und Stein.
Terralander, what else
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Re: Die Betty....

Beitragvon Supermoto-Ralf » Mo 11. Feb 2013, 12:05

Danke Betty....
aber das mit dem 7 stelligen ist nicht ganz richtig....es gibt seit kurzem ja auch wieder BRV da habe ich unter anderem 6stellige gesehen....mein Nachbar hat sogar nur 5 stellig....wäre dann auch ein kürzeres erlaubt?
Gruss Ralf
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